Die Entwicklung rund um “COVID-19” stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Mit dieser Seite möchten wir Ihnen daher Ideen, Hilfestellungen und Maßnahmen vorstellen.

Sie benötigen Unterstützung? Sprechen Sie uns an! Wir setzen alles daran, den Betrieb bestmöglich aufrecht zu erhalten und für Sie da zu sein.

Steuervorauszahlungen anpassen

Sobald Sie feststellen, dass bei Ihnen Aufträge in signifikantem Umfang wegbrechen, können wir für Sie sehr kurzfristig auf elektronischem Wege die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer anpassen lassen. Auch eine Herabsetzung auf EUR 0,00 ist grundsätzlich möglich.

Angesichts der aktuellen Situation gehen wir ferner davon aus, dass die Anpassung auch für das bereits abgelaufene erste Quartal möglich sein wird. Zuviel gezahlte Vorauszahlungen könnten dann erstattet werden.

Bitte beachten Sie diesbezüglich Folgendes:

  • Teilen Sie uns am besten direkt die Höhe der Einkünfte bzw. Gewinne mit, welche Sie im laufenden Jahr noch erwarten können. Wir benötigen diese Information für den Antrag.
  • Es ist selbstverständlich möglich, nach einem ersten Antrag im Laufe der kommenden Wochen oder Monaten weitere Anträge auf Anpassung zu stellen.
  • Wenn sich Ihre Situation wieder bessert, besteht grundsätzlich die Pflicht, das Finanzamt darüber zu informieren und die Vorauszahlungen dann wieder nach oben anpassen zu lassen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in diesem Zusammenhang kürzlich angekündigt:

Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.

— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Anpassung der Krankenkassenbeiträge

Wenn Sie als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert sind, besteht bei einem Gewinneinbruch (Link -> TK) die Möglichkeit, die Beiträge anpassen zu lassen.

Überlegen Sie auch, ob andere Versicherungen oder Altersvorsorgepläne kurzfristig bzw. temporär reduziert oder ausgesetzt werden können, falls notwendig.

Übrigens

Auch als Versicherter in der Künstlersozialkasse können Sie Ihre Beiträge unterjährig anpassen lassen. Das Formular für die sogenannte “Änderungsmitteilung” finden Sie auf der Website der Künstlersozialkasse.

Liquiditätsplan bis Jahresende erstellen

Wenn Sie selbständig sind oder ein Unternehmen führen, erstellen Sie bitte unbedingt einen Liquiditätsplan und aktualisieren Sie ihn laufend. Mit dem Liquiditätsplan verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Situation und können daraus die erforderlichen Maßnahmen und Handlungsspielräume ableiten.

Unsere Empfehlungen und Mindestanforderungen:

  • Planen Sie die Liquidität sowohl auf betrieblicher, als auch auf privater Ebene.
  • Planungszeitraum mindestens bis Jahresende.
  • Nutzen Sie Ihre bisherigen Zahlen (betriebswirtschaftliche Auswertungen, letzte Gewinnermittlung) als Vorlage.
  • Je gründlicher desto besser, denken Sie also auch an einmalige Kosten wie z.B. Versicherungen, die nur jährlich gezahlt werden.

Kurzanleitung:

  1. Beginnen Sie beispielsweise mit dem 1. April 2020 und schätzen Sie Ihre an diesem Tag verfügbaren Finanzmittel ein (Startwert).
  2. Erfassen Sie für die kommenden Monate bis Jahresende die voraussichtlich zu erwartenden Einnahmen, aktualisieren Sie dies laufend.
  3. Erfassen Sie die monatlichen Fixkosten (Löhne, Miete, usw.)
  4. Erfassen Sie auftragsabhängigen, variablen kosten, aktualisieren Sie dies laufend.
  5. Monatliche Summe ziehen / Stand Finanzmittel monatlich fortschreiben.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. auch bei Haufe.

Sichern Sie Schlüsselpositionen doppelt ab – auch privat

Auch der beste Schutz wird vielleicht nicht verhindern können, dass Personen und Mitarbeiter – oder auch Sie selber – zeitweise krankheitsbedingt ausfallen werden. Wir empfehlen daher, Schlüsselpositionen unbedingt und umgehend durch Vertreter abzusichern. Denken Sie dabei insbesondere an Folgendes:

  • Zugriffsrechte und Zugriffsmöglichkeiten (insb. Daten & Server, Bankkonto, wichtige Unterlagen, Adressbuch und Ansprechpartner)
  • Passwörter
  • Aufgabenlisten & Anleitung
Besonders wichtig

Testen Sie die Prozesse, lassen Sie den oder die Vertreter die Aufgaben einmal durchspielen.

Wir empfehlen ferner, auch für den privaten Bereich sicherzustellen, dass wichtige Unterlagen, Informationen und Kontaktdaten jederzeit griffbereit und verfügbar sind. Stellen Sie beispielsweise eine Notfallmappe zusammen, welche Sie in Kopie im engen Verwandten- und Bekanntenkreis verteilen.

Weitere Handlungsmöglichkeiten

Kurzarbeitergeld

Mit dem Kurzarbeitergeld wird bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht und Entlassungen können vermieden werden. Als Entgeltersatzleistung trägt die Agentur für Arbeit die Kosten (seit kurzem auch einschließlich der Sozialabgaben).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseiten der Bundesagentur für Arbeit sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Arbeitslosengeld I und II

Sofern Sie als Selbständiger oder Unternehmer freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I beziehen.

Notfalls kann auch ein Antrag auf Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) in Erwägung gezogen werden.

KFW-Kredit

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt insbesondere als Teil des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zur Corona-Krise zinsgünstige Darlehen. Dieser Schritt will selbstverständlich wohl überlegt sein, denn ein Kredit muss natürlicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden.


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